Der vollständige Prozess von Regierungsprojekten von der Initiierung bis zur Ausschreibung und Vertragsunterzeichnung
Staatliche Investitionsprojekte folgen einer Reihe strenger und standardisierter Verfahren, um die wissenschaftliche, effiziente und konforme Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Der gesamte Prozess lässt sich in drei Kernphasen unterteilen: Entscheidungsfindung und Initiierung, Vorbereitung und Design sowie Beschaffung und Ausschreibung.
I. Phase der Entscheidungsfindung und Initiierung: Klärung von „Warum tun“ und „Ob tun“
Das Ziel dieser Phase ist es, die Notwendigkeit und Machbarkeit des Projektbaus aus einer Makroperspektive nachzuweisen und schließlich die formelle Initiierung des Projekts zu erreichen.
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Projektvorschlag (Prä-Machbarkeitsstudie)
- Kernziel: Nachweis der Notwendigkeit des Projektbaus und Drängen auf „Initiierung“ des Projekts.
- Hauptinhalt: Ausarbeitung des Projekthintergrunds, der Notwendigkeit und Bedeutung des Baus, des vorgeschlagenen Standorts und Umfangs, des vorläufigen Bauplans, der Investitionsschätzung und des Finanzierungskonzepts, der vorläufigen Analyse des sozialen Nutzens usw.
- Wichtige Ergebnisse: Abschluss der Erstellung des „Projektvorschlags“ und Einreichung bei der Entwicklungs- und Reformkommission zur Genehmigung. Die Investition in dieser Phase ist eine Schätzung, die darauf abzielt, die Projektrichtung und das Skalenniveau zu bestimmen.
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Machbarkeitsstudie
- Kernziel: Systematische Beantwortung der Fragen „Lohnt sich die Investition“ und „Wie wird sie umgesetzt“ und Bereitstellung einer wichtigen Grundlage für Investitionsentscheidungen.
- Hauptinhalt: Strikte Einhaltung der nationalen Anforderungen des „Allgemeinen Entwurfs für das Schreiben von Machbarkeitsstudienberichten für staatliche Investitionsprojekte“ und Durchführung einer eingehenden Demonstration unter den Aspekten Bedarfsanalyse, Elementgarantie, technische Lösungen, technische Machbarkeit, Betriebsplan, finanzielle Rationalität, Umweltauswirkungen, soziale Stabilität und Risikokontrolle.
- Wichtige Ergebnisse: Abschluss der Erstellung des „Machbarkeitsstudienberichts“. Der Bericht muss von der Entwicklungs- und Reformkommission genehmigt werden, und das Finanzministerium überprüft in der Regel die Investitionsschätzung.
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Genehmigung der Initiierung
- Kernziel: Das Projekt erhält eine „Geburtsurkunde“ und wird formell gegründet.
- Hauptinhalt: Die Entwicklungs- und Reformkommission prüft den Machbarkeitsstudienbericht und konzentriert sich dabei auf die Bewertung der Rationalität des Bauplans und der Investitionsschätzung.
- Wichtige Ergebnisse: Ausstellung des „Genehmigungsdokuments für den Projekt-Machbarkeitsstudienbericht“. Für Projekte mit geringen Gesamtinvestitionen oder solche, die bereits in relevanten Plänen enthalten sind, kann das Genehmigungsverfahren angemessen vereinfacht werden.
II. Phase der Vorbereitung und des Designs: Klärung von „Wie tun“ und „Wie viel Geld ausgeben“
Das Ziel dieser Phase ist es, den genehmigten Makroplan in ausführbare technische Dokumente und Kostengrundlagen zu konkretisieren und das Prinzip der Investitionskontrolle strikt einzuhalten.
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Vorläufiges Design
- Kernziel: Konkretisierung des Plans im Machbarkeitsstudienbericht, Bildung des Gesamtdesignplans des Projekts und der Kerngrundlage für die Investitionskontrolle – Budgetschätzung.
- Hauptinhalt: Einschließlich Designspezifikationen, Designzeichnungen verschiedener Disziplinen, Liste der wichtigsten Ausrüstungen und Materialien sowie Projektbudgetschätzungsbuch.
- Wichtige Ergebnisse: Abschluss der Erstellung von „Vorläufiges Design und Budgetschätzung“. Das vorläufige Design und die Budgetschätzung müssen der Entwicklungs- und Reformkommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Gesamtinvestition der Budgetschätzung des vorläufigen Designs darf 10 % der Gesamtinvestitionsschätzung des genehmigten Machbarkeitsstudienberichts nicht überschreiten, andernfalls muss die Machbarkeitsstudie erneut zur Genehmigung vorgelegt werden.
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Bauzeichnungsdesign und Budget
- Kernziel: Bereitstellung detaillierter Zeichnungen, die direkt für den Bau verwendet werden können, und Erstellung genauer Kostendokumente.
- Hauptinhalt: Basierend auf dem vorläufigen Design detaillierte Bauzeichnungen erstellen. Die Bauzeichnungen müssen zur Prüfung und Qualifizierung an eine externe Zeichnungsprüfstelle gesendet werden. Anschließend basierend auf den genehmigten Bauzeichnungen das Leistungsverzeichnis und das Bauzeichnungsbudget erstellen.
- Wichtige Ergebnisse: Erhalt des „Qualifikationszertifikats für die Prüfung von Bauzeichnungen“ und Abschluss der Erstellung und Prüfung des „Bauzeichnungsbudgets“. Das Bauzeichnungsbudget muss innerhalb der genehmigten Budgetschätzung des vorläufigen Designs kontrolliert werden.
III. Phase der Beschaffung und Ausschreibung: Klärung von „Wer wird es tun“ und „Unter welchen Bedingungen“
Das Ziel dieser Phase ist es, die Projektimplementierungseinheit durch ein faires, offenes und unparteiisches Wettbewerbsverfahren auszuwählen und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären.
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Ausschreibungsvorbereitung
- Kernziel: Abschluss aller Vorbereitungsarbeiten vor der Ausschreibung.
- Hauptinhalt: Bestimmung der Ausschreibungsmethode (öffentliche Ausschreibung ist die wichtigste) und Erstellung vollständiger Ausschreibungsunterlagen, einschließlich technischer Anforderungen, Qualifikationen der Bieter, Bewertungsstandards, Hauptvertragsbedingungen usw.
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Veröffentlichung der Bekanntmachung und Verkauf von Dokumenten
- Kernziel: Veröffentlichung von Informationen auf legalen Plattformen, um potenzielle Bieter anzuziehen.
- Hauptinhalt: Veröffentlichung von Ausschreibungsbekanntmachungen in vom Staat benannten Medien (z. B. auf der Website des Zentrums für den Handel mit öffentlichen Ressourcen) und Verkauf von Ausschreibungsunterlagen. Für Projekte, die gesetzlich ausgeschrieben werden müssen, darf der Zeitraum vom Datum des Beginns der Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen bis zur Frist für die Einreichung der Angebotsunterlagen durch die Bieter mindestens 20 Tage nicht unterschreiten.
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Angebotseröffnung und -bewertung
- Kernziel: Öffentliche Öffnung der Angebote und Auswahl der Gewinnerkandidaten nach Leistung.
- Hauptinhalt: Öffentliche Öffnung der Angebote zu dem in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Zeitpunkt und Ort. Der gemäß dem Gesetz gebildete Angebotsbewertungsausschuss prüft gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Bewertungsstandards und -methoden und empfiehlt Gewinnerkandidaten.
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Zuschlagserteilung und Unterzeichnung
- Kernziel: Bestimmung des Gewinners und Unterzeichnung des Vertrags.
- Hauptinhalt: Der Ausschreibende bestimmt den Gewinner auf der Grundlage des schriftlichen Berichts des Angebotsbewertungsausschusses und macht ihn öffentlich bekannt. Nachdem gegen die Bekanntmachung kein Einspruch erhoben wurde, wird dem Gewinner das „Annahmeschreiben“ ausgestellt. Beide Parteien müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Ausstellung des Annahmeschreibens einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen, in Übereinstimmung mit den Ausschreibungsunterlagen und den Angebotsunterlagen des Gewinners.
| Phase | Kernverbindung | Kernziel und Ergebnisse | Verantwortliche/Leitende Abteilung | Wichtige Kontrollpunkte |
|---|---|---|---|---|
| Entscheidungsfindung und Initiierung | Projektvorschlag | Ziel: Nachweis der Notwendigkeit, Drängen auf Initiierung Ergebnisse: „Projektvorschlag“ und Genehmigung | Erstellung durch Baueinheit, Genehmigung durch Entwicklung und Reform | Investition ist Schätzung, Kern ist „Notwendigkeit“ |
| Machbarkeitsstudie | Ziel: Nachweis der Machbarkeit, Bereitstellung der Entscheidungsgrundlage Ergebnisse: „Machbarkeitsstudienbericht“ und Genehmigung | Erstellung durch Baueinheit, Genehmigung durch Entwicklung und Reform (Finanzprüfung) | Systematische Analyse, Investition ist Schätzung, Kern ist „Lohnt es sich oder nicht“ | |
| Genehmigung der Initiierung | Ziel: Projekt formell gegründet Ergebnisse: Genehmigungsdokument für Machbarkeitsstudienbericht | Abteilung für Entwicklung und Reform | Genehmigung von Bauplan und Investitionsschätzung | |
| Vorbereitung und Design | Vorläufiges Design | Ziel: Konkretisierung des Plans, Bestimmung der Budgetschätzung Ergebnisse: „Vorläufiges Design und Budgetschätzung“ und Genehmigung | Erstellung durch Baueinheit (Designeinheit), Genehmigung durch Entwicklung und Reform | Budgetschätzung darf 10 % der Machbarkeitsstudienschätzung nicht überschreiten |
| Bauzeichnungsdesign und Budget | Ziel: Bereitstellung detaillierter Bauzeichnungen, Bestimmung des Budgets Ergebnisse: „Qualifikationszertifikats für die Prüfung von Bauzeichnungen“, „Bauzeichnungsbudget“ | Baueinheit (Design-/Kosteneinheit) | Budget darf Budgetschätzung des vorläufigen Designs nicht überschreiten | |
| Beschaffung und Ausschreibung | Ausschreibungsvorbereitung | Ziel: Abschluss der Ausschreibungsunterlagen und Vorbereitungsarbeiten Ergebnisse: Ausschreibungsunterlagen | Baueinheit/Ausschreibungsagent | Klärung technischer Anforderungen, Bewertungsstandards und Vertragsbedingungen |
| Veröffentlichung der Bekanntmachung | Ziel: Veröffentlichung von Informationen, Anziehung von Bietern Ergebnisse: Ausschreibungsbekanntmachung | Baueinheit/Zentrum für den Handel mit öffentlichen Ressourcen | Bekanntmachungszeitraum bis Angebotsfrist nicht weniger als 20 Tage | |
| Angebotseröffnung und -bewertung | Ziel: Öffentliche Prüfung, Empfehlung von Kandidaten Ergebnisse: Bewertungsbericht, Bekanntmachung des Gewinnerkandidaten | Bewertungsausschuss | Rechtmäßiges Verfahren, faire Prüfung, öffentliche Ergebnisse | |
| Zuschlagserteilung und Unterzeichnung | Ziel: Bestimmung des Gewinners und Unterzeichnung des Vertrags Ergebnisse: „Annahmeschreiben“, Vertrag | Baueinheit, Gewinnereinheit | Vertragsunterzeichnung innerhalb von 30 Tagen, striktes Verbot der Umgehung von Ausschreibungen |
Kernprinzipien, die den gesamten Prozess durchziehen:
- Prinzip der Investitionskontrolle: „Schätzung kontrolliert Budgetschätzung, Budgetschätzung kontrolliert Budget, Budget kontrolliert Abrechnung“. Dies ist das eiserne Gesetz des staatlichen Projektmanagements, und jeder Durchbruch erfordert strenge Genehmigungsverfahren.
- Kontrolle von Designänderungen: Designänderungen während des Bauprozesses erfordern eine strenge Genehmigung, und der Gesamtbetrag der Änderung wird in der Regel innerhalb eines bestimmten Anteils des Vertragspreises (z. B. 10 %) kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Gesamtinvestition nicht außer Kontrolle gerät.
- Compliance-Prinzip: Der gesamte Prozess muss die Gesetze und Vorschriften wie „Verordnungen über staatliche Investitionen“, „Ausschreibungsgesetz“ und „Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen“ strikt einhalten.
Veröffentlicht am: 17. Nov. 2025 · Geändert am: 14. Jan. 2026